Krankheit

Bei einer Erkrankung des Kindes obliegt die Verantwortung für die Betreuung stets den Eltern.

Meine Pflicht ist es, andere Kinder und mich selbst vor ansteckenden Krankheiten zu schützen.

Erkrankt ein Kind während meiner Betreuungszeit, zeigt Symptome einer ansteckenden Krankheit, muß es schnellstmöglich abgeholt werden. ( Eltern müssen immer telefonisch für mich erreichbar sein ! )

Symptome einer Erkrankung können beispielsweise sein : Erbrechen, Unwohlsein, erhöhte Temperatur, Durchfall, stark gerötete juckende Augen, Hautausschlag, starker Husten, stark laufende Nase, Ohrenschmerzen, Nissen oder Kopfläuse, oder Ähnliches mehr.

Bei auftretendem Fieber oder Durchfall kann das Kind erst wieder in die Betreuung kommen, wenn es OHNE Fieberzäpfchen 48 Stunden fieber- oder durchfallfrei ist.

In jedem Fall bedarf es einer vorherigen Absprache mit mir, um das Bringen des Kindes zu ermöglichen.

Bei Krankheit meinerseits werden die Eltern zeitnah informiert und die weitere Betreuung obliegt den Eltern.

Eine Ersatzbetreuung, ( bis zur vollständigen Genesung meinerseits ) kann, falls von den Eltern gewollt, beim zuständigen Jugendamt ( Bsp. Jugendamt Apolda ) angefragt werden. Ansprechpartner vor Ort sind derzeit Frau Geißler oder Frau Brieg.